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Honorar

Was kostet mich das Ganze?

Die Frage nach den Kosten für unsere Steuerberatungs- und Rechtsberatungsleistungen ist nicht ganz leicht zu beantworten.

Wir benötigen zahlreiche Informationen, um eine fundierte Aussage zu treffen. Die Nennung eines Preises, der später nicht eingehalten werden kann, nützt weder Ihnen noch uns. Das Erstgespräch ist bei uns grundsätzlich kostenfrei. Wir besprechen sämtliche Details und holen uns notwendige Informationen ein, um den Umfang unserer Tätigkeit abschätzen zu können.

Wie und nach welcher Art und Weise später abgerechnet wird, richtet sich nach der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bzw. dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Hier gibt es klare Regeln, in welchem Rahmen ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt seine Leistungen abrechnen darf.

Steuererklärungen und Jahresabschlüsse werden nach dem so genannten Gegenstandswert abgerechnet, welcher sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen und Kosten richtet. Dadurch ist sichergestellt, dass die erstellte Rechnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mandanten mit berücksichtigt.

Bei laufenden Buchhaltungen bemisst sich der Gegenstandswert nach der Höhe der Umsätze. Dabei wird das Honorar von uns mit Vorschüssen abgerechnet, welche sich nach dem Arbeitsaufwand richten. Laufend wird dann kontrolliert, ob die Vorschüsse noch angemessen sind und diese ggf. angepasst. Dadurch werden auch häufig vorkommende Schwankungen im Arbeitsaufwand fair und zeitnah umgesetzt.

Für die monatlichen Lohnabrechnungen fakturieren wir ein von der Arbeitnehmeranzahl abhängiges Honorar.

Ihr Ansprechpartner

Kai von Lany Rechtsanwalt Kiel

Kai von Lany
Rechtsanwalt

04 31/6 00 77 0
info@steuerberatung-bock.de

Bitte rufen Sie mich unter folgender Rufnummer zurück:

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